Der Vorschlag der Kommission würde den lokalen Behörden einen klareren rechtlichen Rahmen geben, um zu handeln, wenn Kurzzeitvermietungen die Verfügbarkeit oder Erschwinglichkeit von Wohnraum erheblich beeinträchtigen.
Die Europäische Kommission hat einen klareren rechtlichen Rahmen für nationale, regionale und lokale Behörden vorgeschlagen, die in Gebieten mit Problemen bei der Erschwinglichkeit oder Verfügbarkeit von Wohnraum auf Kurzzeitvermietungen reagieren möchten.
Der Vorschlag schafft keinen EU-weiten Verbot von Kurzzeitvermietungen.
Was die Behörden nachweisen müssen
Einschränkungen müssen gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sein. Der Vorschlag erfordert auch Beweise für eine signifikante negative Auswirkung auf den Wohnungsmarkt über einen längeren Zeitraum sowie die Berücksichtigung weniger restriktiver Alternativen.
Was das für Gastgeber bedeutet
Es gibt heute keine automatische neue Einschränkung. Die relevanten Auswirkungen hängen von zukünftigen Gesetzen und von Maßnahmen ab, die von einzelnen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden ergriffen werden.
Quelle: Europäische Kommission.
